Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen 

Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen:

  1. CATrophy, Aargauerstrasse 2, 5610 Wohlen, Schweiz (nachfolgend als “Organisator” bezeichnet);
  2. Der Person, deren Name, Adresse und Kontaktdaten in der Registrierung für diese Veranstaltung angegeben sind (nachfolgend als “Teammitglied” und zusammen mit anderen Mitgliedern des Teams als “Team” bezeichnet).

 

Begriffe und Ausdrücke haben in allen Klausen dieselbe Bedeutung.
Der Begriff «Organisator» schliesst die Organisation selbst, den Event-Manager, alle Mitarbeitenden und Helfer sowie dessen Vertreter ein.
Der Begriff «Team» schliesst das Team selbst und jedes Teammitglied, gemeinsam und als Einzelperson ein.

Der Organisator besitzt oder kontrolliert alle Rechte der Veranstaltung, und leitet und organisiert die Veranstaltung.

 Das Team nimmt an der Veranstaltung teil.

 Der Organisator hat der Teilnahme des Teams, unter den gegebenen Konditionen und unter der Voraussetzung, dass diese Teilnahmebedingungen sowie allgemeinen Geschäfts-bedingungen und Eventregeln gemäss Trophybook akzeptiert werden, zugestimmt. 

  1. Anmeldung und Teilnahme
    1. Das Team stimmt hiermit der Teilnahme an der Rallye mit ihrem Fahrzeug zu und unterliegt somit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Eventregeln.
    2. Jedes Teammitglied muss sich in jeder Hinsicht an die Bedingungen der Teilnahme, die Eventregeln und die Entscheidungen des Organisators halten. 
    3. Die Rallye findet ab 12 angemeldeten Teams statt und kann, sofern die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte, vom Organisator bis ein Tag vor dem festgeleg-ten Datum für das jeweilige «Meet & Greet» abgesagt werden.
  1. Anmeldegebühr
    1. Mit der Anmeldung und somit Annahme der Teilnah-mebedingungen verpflichtet sich das Team zur Zah-lung der Anmeldegebühr. Diese muss dem Organisator innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. 
    2. Kann das Team, aus welchen Gründen auch immer, nicht an der Rallye teilnehmen, ist die Startgebühr trotzdem fällig. Ab der Anmeldung eines Teams ent-stehen für den Organisator Aufwendungen und Kosten für jedes einzelne Team.
    3. In der Anmeldegebühr für das Team enthalten sind: Teilnahme der angemeldeten Teammitglieder, CATrophy Klebefolien für das Auto, ein Exemplar vom Trophybook, u.Umständen durch die CATrophy organisierte Treffpunkte auf der Rally Route, zur Benutzung während der Rallye: Funkgerät inkl. Antenne sowie GPS Tracker mit einem Startguthaben von CHF 40. Weiteres Guthaben kann selbständig auf die GPS Geräte geladen werden durch und zu Lasten des Teams.

 

  1. Pflichten des Organisators

   Der Organisator garantiert und verpflichtet sich:

    1. dass er die vollen Rechte und die Befugnis hat und weiterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und die entsprechenden Verpflichtungen zu akzeptieren und zu erbringen;
    2. die Rallye zu organisieren und zu verwalten;
    3. mit Bezug auf Ziffer F (Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte), dem Team eine nicht-exklusive und kostenlose Lizenz zur Verwendung der Eventsymbole, ausschließlich in Verbindung mit und im Zusammenhang mit den Fundraising Rechten und/oder der För-derung des Teams als Teilnehmer der  Rallye durch potenzielle Sponsoren und für die Dauer des Rallye-zeitraumes oder während der Teilnahme zur Verfü-gung zu stellen;
    4. die Rallye zu kontrollieren und alle nötigen Maßnahmen während der Laufzeit zu treffen, um seine Rechte zu wahren und gegen Verletzung durch Dritte zu schützen.

 

  1. Pflichten des Teams

Das Team garantiert und verpflichtet sich hiermit (ggf. auf eigene Kosten und soweit nicht anders angegeben):

    1. dass es die vollen Rechte und die Befugnis hat und wieterhin haben wird, um diese Vereinbarung einzugehen und die entsprechenden Verpflichtungen zu akzeptieren und jederzeit einzuhalten;
    2. dass jedes Teammitglied zum Zeitpunkt des Rallye-beginns 18 Jahre oder älter ist und im Besitz eines Reisepasses ist, welcher mind. bis 12 Monate nach Rallyestart Gültigkeit hat;
    3. dass jedes Teammitglied, welches das Fahrzeug während der Rallye fährt, im Minimum Zwei Teammitglieder, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sowie eines Internationalen Führerausweises für das vom Team genutzte Gefährt ist und andere Lizenzen oder Genehmigungen, die dafür erforderlich sind, vorwei-sen kann. Diese müssen auf Nachfrage dem Organisator vorgelegt werden können; 
    4. dass es, unabhängig von Ziffer K (Anerkennung des Risikos), während und außerhalb der Rallye zu jedem Zeitpunkt die alleinige Verantwortung dafür trägt; welche Route es wählt und diese ggf. den Bedingungen anpasst, die Art und Weise wie das Team das Fahrzeug vom Ausgeschriebenen Ausgangspunkt bis zum Aus-geschriebenen Endpunkt bringt;
    5. die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller ent-stehenden Kosten und aller Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Geldstrafen oder ähnlichen Abgaben die während der Rallye oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Rallye entstehen können zu übernehmen und fristgerecht zu zahlen. Gültige Versicherungen für jeden Teilnehmer im Bereich Kranken- und Unfallversicherungen, für das Rallyfahrzeug, sowie alle anderen Verssicherungsdeckungen  z.B. Annullationsversicherungen, Reiseversicherungen, Diebstahlversicherungen und Versicherungen zur Überführung im Todesfall und weitere hier nicht aufgeführte aber nicht abschlissende, sind Pflicht und Sache der Teilnehmer.
    6. dass es die alleinige Verantwortung für die Wahl des Fahrzeugs trägt und sicherstellt, dass das Fahrzeug verkehrssicher und sich in einem sicheren Fahrzu-stand befindet;
    7. dass es nichts tun oder zulassen wird, dass sich nach-teilig auf die kommerziellen Rechte des Organisators auswirken könnte;
    8. dass es, zusätzlich zu den Allgemeinen Teilnahme-bedingungen und den Eventregeln, alle relevanten Gesetze und Weisungen, Verhaltenskodexe und/oder Richtlinien durch das nationale Recht und/oder einer zuständigen Behörde, die für die Rallye relevant sind, beachten und folgen wird (z. Bsp.  Die Straßenver-kehrsordnung, etc.);
    9. dass es allen angemessenen Weisungen, Anordnungen oder Vorschriften durch oder im Namen des Organi-sators, im Hinblick auf die Organisation, Inszenierung, Sicherheit und das Image der Rallye Folge geleistet wird;
    10. dass es keine mutwillig diffamierenden oder nachteiligen Aussagen machen wird oder an anderen Aktivitäten teilnimmt, die schädlich für die Reputation, Image oder Goodwill des Organisators, die Rallye oder Ge-werbliche Partner sein könnten und/oder sind.
    11. dass es die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Medien erkennt, um maximale Medienwirksamkeit und Aufmerksamkeit, zum Nutzen des karitativen Zweckes, der Rallye und eines jeden Teams zu ge-währleisten, und verpflichtet sich, mit allen angemes-senen Anfragen solcher Art vom Organisator und/ oder Medien und/oder anderen kooperierenden Ge-schäfts- und Medienpartnern des Organisators zu ko-operieren, soweit angemessen und zumutbar.
    1. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hat das Team Sorge zu tragen, dass mindestens die vorgege-benen Flächen auf dem Fahrzeug für Rallyelogos und Partnerlogos zur Verfügung gestellt werden: Gesamtfläche auf beiden vorderen Türen des Fahrzeugs;
    2. dass jede Person, die als Teammitglied nach dem Datum des Inkrafttretens dem Team beitritt auf der offiziellen Website online hinzugefügt wird, die Teilnahmebedingungen damit zur Kenntnis genom-men hat und akzeptiert. 

 

  1. Titel
    1. Die Rallye ist mit dem Namen «CATrophy» oder einem anderen Namen, den der Organisator festlegt, zu benennen.
    2. Die Teams verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Rallye mit den Titeln in Klausel E.1 zu jeder Zeit zu bezeichnen.

 

  1. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
    1. Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen nimmt das Team zur Kenntnis und akzeptiert, dass jegliches geistige Eigentum, sowie gewerbliche Schutz- und Ur-heberrechte die aus der Rallye heraus entstehen (z.B. Name, Logo, Logoformat, Film- und Fotomaterial) dem Organisator unentgeltlich und ohne zeitliche Be-schränkung zur Verfügung gestellt werden und sich an die Richtlinien und Bestimmungen in diesen Teilnah-mebedingungen halten.
    2. Des Weiteren bestätigt das Team und stimmt zu, dass es keine Rechte jeglicher Art am geistigen Eigentum, sowie gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Rallye durch ihre Eintragung oder auf andere Weise ergeben, haben werden.

 

  1. Kommerzielle Nutzungsrechte

Das Team verpflichtet sich, mit dem Organisator und den zugehörigen Partnern zu kooperieren, um entsprechende Nutzungsrechte zu schützen, insbesondere sind die Teams damit einverstanden, dass, außer anderweitig und schriftlich mit dem Organisator vereinbart:

    1. kein Teammitglied Ansprüche stellen kann, die kom-merziellen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Rallye zu nutzen, zu verkaufen oder anderweitig zu instrumentalisieren und das Team wird keinerlei Rechte in Beziehungen zur Rallye entwickeln oder erwerben, die ähnlich sind oder im Wettbewerb mit den kommerziellen Nutzungsrechten stehen (z. Bsp. vorgeben, Teil-Mitveranstalter zu sein);
    2. es ohne eindeutige Erlaubnis vom Organisator keinem Teammitglied erlaubt ist, während des Rallyezeit-raums, davor oder danach, direkt oder indirekt mit seinem oder ihren Namen, Bildern oder Abbildungen für Werbetätigkeiten und/oder -massnahmen, ande-rer Befürwortung von Produktion oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken, die eine Verbindung mit der Rallye herstellen, herzugeben, ebenso wie gewerbli-chen Nutzen (ob explizit oder implizit) aus der Rallye zu ziehen;
    3. es Produkte oder Dienstleistung des Teams nicht als “Offizielles Produkt“ oder „Offizielle Dienstleistung“ bewirbt;
    4. es die gesamte Rallye oder Teile davon filmen darf, vorausgesetzt, dass:
      (A) alle Anweisungen zu Dreharbeiten vom Organisa-tor oder vom Organisator befugten Personen beachtet und eingehalten werden;
      (B) der Film ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt und verwendet wird und dass kein Teil des Films zu kommerziellen Zwecken oder persönlicher Bereicherung gezeigt, verbreitet oder anderweitig ver-wertet wird, in welcher Form auch immer, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung durch den Organi-sator vor.

 

  1. Medienrechte

Das Team, und alle direkt mit dem Team assoziierten Per-sonen, erklären sich hiermit einverstanden dem Organisa-tor auf unbegrenzte Dauer, die Veröffentlichung ihrer Na-men und Verwendung ihrer Fotografien, Filmmaterial, Por-traits, Stimmen, Zitate, Ruhm und Ansehen, Namen und Fo-tos des Teamfahrzeugs, die Namen und Logos der Spon-soren und Unterstützer, die auf dem Fahrzeug, der Websei-te, der Teamkleidung oder sonstigen Medien erscheinen, lizenzfrei (unentgeltlich) zur Verfügung zu stellen:

    1. in den für die Rallye relevanten Kontexten;
    2. in allen heute bekannten oder später entwickelten Medien (einschließlich New Media/Social Media), einschließlich und ohne Einschränkung, in Kinos, alle Formen der Fernseh- und Radiosendung, alle Printme-dien, Poster, Banner, Straßenwerbung, in/auf öffent-lichen Fortbewegungsmitteln, In-Store Anzeigen, Han-dys, und jegliche andere Werbung und Werbemateri-alien, Direct Mail, Werbetafeln und Internetwebseiten;
    3. für alle Werbe-, Promotion, Sponsoring, TV-Übertra-gungs- und Merchandisingzwecke des Organisators, kommerzieller Partner und anderen vom Organisator zugelassenen Dritten.
    4. Das Team hat ohne schriftliches Einverständnis des Organisators nicht das Recht, Lizenzen für die Nut-zung der Rechte aus Abschnitt H selbst zu genehmigen oder zu vergeben.

 

  1. Kündigung

Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an das Team zu beenden, in dem Fall, dass das Team oder ein Teammitglied:

    1. die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und/oder nicht in der Lage ist, die Verletzung rechtzeitig für die Rallye zu beheben;
    2. die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erheblich verletzt und diese Verletzung nicht inner-halb von sieben Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Organisator behebt;
    3. eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern schließt und /oder im Fall eines Konkurses oder einer persönlichen Insolvenz, außer in Fällen, die von der Gesellschaft ausdrücklich genehmigt werden.
    4. Der Organisator hat das Recht, diese Vereinbarung durch die schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 14  Tagen an das Team zu kündigen, in dem Fall, dass der Organisator die Rallye nicht mehr durchführen kann oder nicht mehr in der Lage ist, die Rallye durchzuführen.
    5. In dem Fall, dass der Organisator von seinem Recht in Klausel I.4 Gebrauch macht, sind etwaige Kosten wel-che dem Team durch Vorbereitungen entstanden sind vom Team selbst zu tragen.
    6. Ungeachtet der Rechte, die der Organisator hält, ob im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig, wenn das Team oder ein Teammitglied im Verzug mit seinen Pflichten ist oder gegen eine oder mehrere der in die-ser Vereinbarung beschriebenen Pflichten verstößt, die den Ablauf und die Rallye gefährden, und das Team dies nicht unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Organisator behebt, kann der Organisator eingreifen, um den ordnungsgemäßen und rechtzei-tigen Ablauf der Rallye zu gewährleisten und die da-raus entstehenden Kosten dem Team in Rechnung stellen.

 

  1. Höhere Gewalt

Wird die Rallye infolge, bei Vertragsabschluss nicht vor-aussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefähr-det oder beeinträchtigt, so können sowohl der Organisator als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Danach kann der Organisator für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen die angemessenen Aufwände von der Anmeldegebühr behalten. Die enthaltenen Leistun-gen gemäss Punkt B.3 werden vom Organisator mehrere Wochen vor Rallyestart erbracht und die Mittel sind somit spätestens ein Monat vor Rallyestart ausgeschöpft.

    1. Höhere Gewalt inkludiert (ist aber nicht limitiert auf): Streiks, Aussperrungen, Bürgerkriege, Überschwem-mung, Feuer, Umweltkatastrophen, schlechtes Wetter, gesetzliche Verfügungen, staatliche Anordnungen, gel-tende Vorschriften und/oder Bestellungen, die Ver-hängung von Sanktionen gegen das Gebiet, wo ein Teil der Rallye stattfinden sollte, die sich negativ auf die Durchführung der Rallye oder den Import/Export der Fahrzeuge in/aus jedem Gebiet auswirkt, jegliche Han-dlungen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde jeder Art (einschließlich die nicht Erteilung einer Im-portzustimmung, Ausnahmeregelung, Genehmigung oder Zollabfertigung), Epidemien und Krankheiten, Bürgerkrieg, Terrorismus (drohende oder tatsächli-che) und Krieg. Vorbehaltlich Klausel J.2 muss die betroffene Partei weiterhin ihren sonstigen Verpflich-tungen in dem Umfang nachkommen, soweit sie nicht durch die höhere Gewalt betroffen sind und muss alle zumutbaren Anstrengungen anstellen, um die höhere Gewalt zu überwinden, minimieren oder, wenn mög-lich so schnell wie möglich zu entfernen.
    2. Sollte jeglicher Fall von höherer Gewalt die Austra-gung der Rallye oder die Erfüllung der Verpflichtun-gen der beiden Parteien für einen ununterbrochenen Zeitraum von 14 Tagen verzögern oder verhindern, dann ist die weniger betroffene Partei berechtigt, durch Mitteilung an die betroffene Partei, dieses Ab-kommen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung ist unwiderruflich, außer beide Parteien einigen sich schriftlich auf etwas anderes. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist spätestens einen Monat vor Rallystart ausgeschlossen, da die Rally bereits organisiert wurde.
    3. Der Organisator kann aus wichtigem Grund vor Rallyebeginn und während der Rallye jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestim-mungen kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbe-sondere vorliegen, wenn der Rallyeablauf vom Team nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
  1. Anerkennung des Risikos

Jedes Teammitglied erkennt an, dass die Teilnahme an der Rallye mit dem Fahrzeug eine potentiell gefährliche Tätig-keit ist und kann u.a. folgendes bedeuten:
(A) Den Eintritt in bestimmte Teile eines Territoriums (über eine Strecke die das Team selbst gewählt hat und nicht durch den Organisator gewählt wurde), die als sehr gefährlich und als ungeeignet für Auslandsreisen erachtet sind, z. B. aufgrund der geologischen Beschaffenheit des Geländes oder der politischen und/oder des sozialen Kli-mas und
(B) die Benutzung von Gerätschaften (einschließlich des Fahrzeugs), die an ihre Grenzen stoßen oder defekt sein können und die Teammitglieder und andere Personen ei-nem hohen Risiko von schweren Verletzungen oder Tod aussetzen können, welche durch die Handlungen oder un-terlassenen Handlungen von Teammitgliedern oder von anderen Personen verursacht werden können.

    1. In Anerkennung der dieser Tatsachen wählt jedes Teammitglied freiwillig diese Vereinbarung einzuge-hen und übernimmt die volle Verantwortung über Verlust, Schaden, Verletzung oder Tod, die mit der Teilnahme an dieser Rallye einhergehen können. Des Weiteren nimmt jedes Teammitglied an der Rallye, mit dem in diesen Teilnahmebedingungen vorgeschriebe-nen Fahrzeug, auf eigene Verantwortung teil.
    2. Im Falle einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Hand-lung oder Unterlassung einer Handlung der betreffen-den Person oder des Teams, haftet jedes Teammitglied für Tod oder Körperverletzung, Sachbeschädigung oder andere Verluste oder Schäden jeglicher Art, (ein-schliesslich gegebenenfalls der Verlust oder die Be-schädigung des Fahrzeuges), ob aus der Teilnahme an der Rallye oder auf andere Weise, selbst. Der Organi-sator und seine Mitarbeitenden oder Vertreter können nicht haftbar gemacht werden.
    3. Unter keinen Umständen kann der Organisator haft-bar für tatsächliche oder angebliche und indirekte Schäden oder Folgeschäden und Verluste, die ein Teammitglied (oder das gesamte Team) erleidet ge-macht werden. Diese inkludieren (nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne, erwartete Gewinne, Einspa-rungen, Spenden oder Verluste von Werbeeinnahmen oder Verlust des guten Rufes.
    4. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vor-gesehen, erklärt jedes Teammitglied sich als allein ver-antwortlich für Tod oder Körperverletzung Dritter, Beschädigung von Eigentum oder anderen Ansprü-chen, Verlusten oder Kosten (einschließlich und ohne Einschränkung, alle angemessenen Anwaltskosten), die sich aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Han-dlung oder Unterlassung einer solchen eines Team-mitglieds während des Zeitraum der Rallye, egal ob aus der Teilnahme an der Rallye resultierend oder auf andere Weise ergibt.
    5. Jedes Teammitglied hat Sorge dafür zu tragen, dass es eine Unfall-, Evakuierungs- Reise-Annullierungs- und Reisekrankenversicherung für sich abschließt und das alle erforderlichen Versicherungen für das Fahrzeug vorhanden sind. Kopien dieser Versicherungen müssen dem Organisator jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wer-den.

 

  1. Leistung, Regeln und andere Vorschriften

Die Parteien erkennen an, dass angesichts der Art der Ral-lye, Probleme in Bezug auf die Rallye, die bei Anmeldung nicht vorhersehbar waren, auftreten können und daher nicht ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen oder den Eventregeln vorhanden sind oder diese auf heutiger Sicht ungünstig beeinträchtigen würden.

Infolge der Anerkennungen in Ziffer L.1 stimmt das Team zu, dass der Organisator das Recht hat von Zeit zu Zeit vor und/oder während der Rallye:

    1. die Teilnahmebedingungen (inkl. Rallyeplan und Eventregeln) zu ergänzen oder zu ändern;
    2. alle Fragen, die in Bezug auf die richtige Auslegung und Anwendung der Teilnahmebedingungen und/ oder der Eventregeln entstehen zu lösen; 
    3. und zur Ausgabe von Anweisungen über die Durch-führung der Rallye, einschließlich der Aufgaben der Teammitglieder und zur Erhaltung der kommerziellen Rechte.
    4. Während der Rallye kann der Organisator das Recht aus Klausel L.1 einem oder mehreren Beauftragten.
    5. Das Team akzeptiert, dass alle geänderten und ergän-zenden Bedingungen der Teilnahme oder Eventregeln und Weisungen gemäß dieser Klausel K unverzüglich nach Mitteilung an das Team als verbindlich und Teil dieser Teilnahmebedingungen gelten.
    6. Entscheidungen gemäß dieser Klausel zu Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, Event-regeln oder zur Ausgabe von Richtlinien sind endgül-tig.

 

  1. Beilegungen von Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, Probleme oder Beschwerden hinsich-tlich der Teilnahme an der Rallye sind dem Organisator so bald wie möglich mitzuteilen. Jegliche Bestimmungen, Be-schlüsse und Weisungen des Organisators sind endgültig.

Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Befugnisse des gemäß dieser Klausel, wird der Organisator berechtigt die Suspendierung oder den Ausschluss aus dem Rest der Ral-lye oder andere Rallyebasierende Sanktionen zu beschlies-sen, wenn notwendig.

 

  1. Kommunikation

Die wichtigste Anlaufstelle für jede Partei (sofern der anderen Partei nicht schriftlich vorher mitgeteilt) ist wie folgt:

  • Der Organisator
    Chris Huber, Wohlen (AG), CH

E-Mail: chris@catrophy.com

  • Das Team
    nach Angaben des Teams auf der offiziellen Event- 
    website.

Diese Angaben müssen innerhalb einer Woche aktualisiert werden, sollten sich Kontaktdaten ändern.

    1. Die Parteien vereinbaren, dass alle Mitteilungen die im Rahmen dieses Abkommens gelten, sofern nicht an-ders mitgeteilt, an die folgenden Adressen zugestellt werden:
       - Für den Organisator
         Chris Huber, Aargauerstr. 2, CH-5610 Wohlen (AG)
         E-Mail: chris@catrophy.com
      - Für das Team
         nach Angaben des Teams auf der offiziellen Event- 
         website.
    2. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können persönlich, per E-Mail oder per Einschreiben aufgegeben werden.

 

  1. Persönliche Daten

Die Daten werden nicht zum Zweck der Werbung weiter-gegeben und niemals ohne Zustimmung an weitere Dritte, sofern dies nicht direkt mit dem Zweck der Rallye einher-geht.

 

  1. Allgemeines
    1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsge-genstand dar und ersetzt alle vorigen Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich.
    2. Alle Rechte, Rechtsmittel und Befugnisse, die hiermit auf die Parteien übertragen werden, sind kumulativ und schließen jegliche sonstige Rechte, Rechtsmittel oder Mächte jetzt oder später, die ihnen durch Gesetz oder anderweitig übertragen werden nicht aus.
    3. Sollte sich eine Klausel in diesen Teilnahmebedingun-gen als ungültig oder nichtig erweisen, dann hat es keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit aller weiteren Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen.
    4. Diese Vereinbarung kann nur geändert werden, sofern eine solche Änderung oder die Aufhebung einer Klau-sel von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei in Wort und Schrift ausgefertigt und unterschrieben wird. Im Zusammenhang mit Datums- oder Zeitan-gaben, wie sie in diesen Teilnahmebedingungen und dem Trophybook vorgesehen sind, gilt eine Aus-nahme für den Organisator. Diese können durch den Organisator nach eigenem Ermessen, soweit zumut-bar, geändert werden und werden dem Team unver-züglich mitgeteilt.
    5. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinba-rung ist hat keine Rechte gemäß den Teilnahmebedin-gungen.
    6. Nichts in dieser Vereinbarung gilt als ein Joint Ventu-re, einer Partnerschaft oder als ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
    7. Dem Team ist es nicht gestattet, seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Organisators, auf andere zu übertragen.

 

  1. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht und die Parteien Stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgericht Bremgarten im Hinblick auf etwaige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu.

 

 

Information

Seit 2013 ist die CATrophy die grösste Fun-Rally Organisation der Schweiz. Mit uns erlebst du das Abenteuer deines Lebens. Wir schicken dich und dein kümmerliches Gefährt in die Wüste, in die Tundra, durch Schnee, Matsch, Geröll und Gerümpel. Die Crazy Adventure Trophy ist ein Abenteuer und kein Spaziergang. Wir testen Dich, dein Team und deine Maschine. Nicht alles was du erleben wirst ist einfach zu meistern. Es kann gefährliche Situationen geben während du die Strecke absolvierst. Auch wenn wir eine Fun-Rally sind, es ist und bleibt eine Rally. 

© 2013 CATrophy.com / Crazy Adventure Trophy Seit 2013 organisieren wir die verrücktesten Roadtrips und Rallys in Europa

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